Sterbefall Hilfe
Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Sterbefall, Bestattung und Erbrecht – sachlich und ohne Werbung.
Was muss ich als erstes tun, wenn jemand stirbt?
Lassen Sie den Tod von einem Arzt feststellen. Das ist der erste notwendige Schritt. Danach informieren Sie die nächsten Angehörigen und kontaktieren ein Bestattungsunternehmen.
Wie lange habe ich Zeit, den Todesfall zu melden?
Der Todesfall muss innerhalb von 3 Werktagen beim Standesamt am Sterbeort gemeldet werden. Das Bestattungsunternehmen übernimmt dies in der Regel für Sie.
Was kostet eine Bestattung?
Die Kosten variieren stark – je nach Bestattungsart, Region und persönlichen Wünschen typischerweise zwischen 3.000 und 12.000 Euro. Holen Sie mehrere Angebote ein und achten Sie auf eine transparente Kostenaufstellung.
Muss ich sofort ein Bestattungsunternehmen beauftragen?
In der Regel ja – ein Bestattungsunternehmen muss die verstorbene Person abholen und in Obhut nehmen. Allerdings müssen Sie sich nicht sofort auf alle Details festlegen.
Was passiert, wenn ich mir kein Begräbnis leisten kann?
Falls weder Erbmasse noch Angehörige die Kosten tragen können, übernimmt das Sozialamt eine einfache Bestattung nach § 74 SGB XII.
Muss ich das Testament sofort einreichen?
Ein vorhandenes Testament muss dem Nachlassgericht (Amtsgericht) übergeben werden. Das sollte innerhalb der ersten Woche geschehen.
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