Häufige Fragen
Recht & Erbe
Häufige Fragen zu Testament, Erbschein und Erbrecht – sachlich erklärt.
Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei komplexen Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Erbrecht.
Was passiert mit dem Testament nach dem Tod?
Ein vorhandenes Testament muss unverzüglich dem Nachlassgericht (Amtsgericht) übergeben werden – auch wenn der Inhalt bekannt ist. Das Nachlassgericht eröffnet das Testament dann offiziell.
Wo finde ich das Testament?
Suchen Sie in persönlichen Unterlagen, bei der Bank (Bankschließfach), beim Notar oder im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Das Nachlassgericht kann ebenfalls prüfen, ob ein Testament hinterlegt wurde.
Was ist ein Erbschein und wann brauche ich ihn?
Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das belegt, wer Erbe ist. Er wird bei Banken, Grundbuchämtern oder Behörden benötigt. Bei Banken ist er nicht immer erforderlich – ein notarielles Testament kann oft ausreichen.
Was kostet ein Erbschein?
Die Kosten richten sich nach dem Nachlasswert und werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. Beispiel: Bei einem Nachlasswert von 100.000 € fallen ca. 273 € Gerichtsgebühren an. Hinzu kommen Notarkosten bei notarieller Beantragung.
Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?
Sie haben 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls Zeit, das Erbe auszuschlagen. Die Frist beginnt, wenn Sie erfahren, dass Sie Erbe sind. Bei Auslandsberührung kann die Frist auf 6 Monate verlängert sein.
Was ist das Pflichtteilsrecht?
Pflichtteilsberechtigte (Kinder, Ehepartner, ggf. Eltern) haben Anspruch auf mindestens die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils – auch wenn sie im Testament übergangen wurden. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch, kein Anspruch auf bestimmte Gegenstände.
Kann man auf den Pflichtteil verzichten?
Ja, durch einen notariell beurkundeten Pflichtteilsverzichtsvertrag, der zu Lebzeiten des Erblassers geschlossen werden muss. Ein Pflichtteilsverzicht ist unwiderruflich und bedarf der notariellen Form.
Was passiert, wenn der Nachlass überschuldet ist?
Übersteigen die Schulden das Vermögen, können Sie das Erbe ausschlagen (Frist: 6 Wochen) oder beim Nachlassgericht eine Nachlassinsolvenz beantragen. Nach Ausschlagung haften Sie nicht mit Ihrem eigenen Vermögen.
Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Zuerst erben Kinder (und Ehepartner), dann Eltern, dann Geschwister usw. Ohne Verwandte fällt das Erbe an den Staat.
Muss ich als Erbe die Schulden des Verstorbenen übernehmen?
Ja – wenn Sie erben, erben Sie auch die Schulden. Wenn die Schulden das Vermögen übersteigen, können Sie das Erbe ausschlagen. Dann haften Sie nicht mit Ihrem eigenen Vermögen.
Wie wird die Erbschaftsteuer berechnet?
Erben zahlen Erbschaftsteuer abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis und dem Nachlasswert. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder von 400.000 €. Beträge unterhalb des Freibetrags sind steuerfrei. Sprechen Sie bei größeren Vermögen einen Steuerberater an.
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