Kosten & Planung

Finanzierung einer Bestattung

Wie werden Bestattungskosten bezahlt? Ein Überblick über die wichtigsten Finanzierungswege – von Sterbegeld über Erbmasse bis hin zu staatlicher Hilfe.

  • In den meisten Fällen werden Kosten aus der Erbmasse oder einer Sterbegeldversicherung gedeckt.
  • Wenn das Geld nicht reicht, übernimmt das Sozialamt eine einfache Bestattung.
  • Bestattungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden.

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Finanzierungswege im Überblick

Sterbegeldversicherung

  • Zahlt 5.000–15.000 Euro bei Tod aus
  • In persönlichen Unterlagen prüfen
  • Summe kann direkt für Bestattung genutzt werden

Erbmasse

  • Bestattungskosten gelten als Nachlassverbindlichkeiten
  • Werden vor Erbaufteilung aus dem Nachlass beglichen
  • Bank kann Mittel auf Antrag vorab freigeben

Sozialbestattung (§ 74 SGB XII)

  • Sozialamt übernimmt einfache Bestattung
  • Frühzeitig beantragen – vor Bestatterbeauftragung
  • Nur wenn Erbmasse und Angehörige nicht zahlen können

Ratenzahlung beim Bestatter

  • Einige Bestatter bieten Teilzahlung an
  • Direkt nachfragen und Konditionen vergleichen

Steuerliche Absetzbarkeit

  • Als außergewöhnliche Belastung absetzbar
  • Nur wenn Kosten das Erbe übersteigen
  • Belege aufbewahren, Steuerberater hinzuziehen

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Häufige Fragen zur Finanzierung

Was deckt eine Sterbegeldversicherung ab?

Eine Sterbegeldversicherung zahlt bei Tod eine vereinbarte Summe aus (häufig 5.000–15.000 Euro), die für die Bestattungskosten genutzt werden kann. Ob eine solche Versicherung bestand, finden Sie in den persönlichen Unterlagen der verstorbenen Person.

Können Bestattungskosten aus dem Erbe bezahlt werden?

Ja. Bestattungskosten gelten als Nachlassverbindlichkeiten und werden aus der Erbmasse bezahlt, bevor das Erbe aufgeteilt wird. Die Bank kann auf Antrag einen Teil der Mittel für die Bestattung freigeben, auch wenn der Erbschein noch nicht vorliegt.

Was passiert, wenn das Geld nicht reicht?

Falls die Erbmasse und die Angehörigen die Kosten nicht tragen können, übernimmt das Sozialamt eine einfache Bestattung nach § 74 SGB XII. Wenden Sie sich frühzeitig an das zuständige Sozialamt – idealerweise vor der Beauftragung eines Bestatters.

Können Bestattungskosten steuerlich abgesetzt werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn die Bestattungskosten das Erbe übersteigen, können sie als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Sprechen Sie mit einem Steuerberater für Ihre konkrete Situation.

Bieten Bestatter Ratenzahlung an?

Einige Bestattungsunternehmen bieten Ratenzahlung oder Teilzahlung an. Fragen Sie direkt beim Bestatter nach, ob eine Aufteilung der Kosten möglich ist. Vergleichen Sie dabei die Konditionen.

Wer ist zur Kostentragung verpflichtet?

Grundsätzlich tragen die Erben die Bestattungskosten. Unabhängig von der Erbfolge sind in vielen Bundesländern auch nahe Angehörige (Ehepartner, Kinder, Eltern) bestattungspflichtig. Die genaue Regelung unterscheidet sich je nach Landesbestattungsgesetz.

Gibt es staatliche Zuschüsse zur Bestattung?

Einen allgemeinen staatlichen Zuschuss gibt es nicht. Das gesetzliche Sterbegeld wurde 2004 abgeschafft. Wenn weder Erbmasse noch Angehörige die Kosten tragen können, übernimmt das Sozialamt eine einfache Bestattung nach § 74 SGB XII. Zudem zahlen einige Gemeinden Soforthilfen für Bedürftige – fragen Sie beim lokalen Sozialamt nach.

Wie unterscheiden sich Sterbegeldversicherung und Bestattungsvorsorgevertrag?

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung: Sie zahlt bei Tod eine Summe aus, die frei verwendet werden kann. Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird direkt mit einem Bestatter abgeschlossen: Der Betrag ist zweckgebunden für eine konkrete Bestattungsleistung. Beide Varianten sichern Angehörige ab, aber unterschiedlich.

Kann ich Bestattungskosten direkt von einem Bankkonto des Verstorbenen bezahlen?

Ja, in vielen Fällen. Banken können nach Vorlage der Sterbeurkunde und des Kostennachweises einen Teil des Guthabens für Bestattungskosten freigeben – auch ohne Erbschein. Die Konten werden danach gesperrt, bis die Erbfolge geklärt ist. Sprechen Sie die Bank frühzeitig an.

Werden Bestattungskosten vom Finanzamt anerkannt?

Bestattungskosten können als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen und nicht aus dem Erbe gedeckt werden konnten. Belege aufbewahren und einen Steuerberater hinzuziehen.

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