Vorsorge

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Die Vorsorgevollmacht regelt, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können.

Ohne Vorsorgevollmacht kann auch der Ehepartner nicht automatisch für Sie entscheiden. Das Gericht bestellt dann einen rechtlichen Betreuer.

Die drei Vorsorgedokumente

Patientenverfügung

Legt fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen – z.B. künstliche Beatmung, Ernährung oder Wiederbelebung. Gilt nur für Situationen, in denen Sie sich nicht mehr selbst äußern können.

Vorsorgevollmacht

Benennt eine Vertrauensperson, die in Ihrem Namen Entscheidungen treffen darf – in gesundheitlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten. Ohne Vollmacht muss ein Gericht einen Betreuer bestellen.

Betreuungsverfügung

Falls Sie keine Vorsorgevollmacht haben: Mit der Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Gericht vor, wer als Betreuer eingesetzt werden soll. Das Gericht ist an diesen Vorschlag nicht gebunden, berücksichtigt ihn aber.

Worauf Sie achten sollten

Seien Sie so konkret wie möglich – vage Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen" können unterschiedlich interpretiert werden.

Benennen Sie eine Vertrauensperson, die Ihre Wünsche kennt und im Zweifelsfall erklären kann, was Sie gemeint haben.

Aktualisieren Sie Ihre Verfügung alle 2–3 Jahre oder nach wichtigen Lebensereignissen.

Hinterlegen Sie das Original an einem sicheren, auffindbaren Ort. Informieren Sie Ihre Vertrauensperson und Ihren Hausarzt.

Wo bekomme ich Formulare?

Das Bundesministerium der Justiz stellt kostenlose Formulare und Textbausteine für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bereit. Auch Verbraucherzentralen und Ärztekammern bieten Musterformulare an.

Für komplexere Situationen (z.B. bei Unternehmensbesitz oder internationalen Bezügen) empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung.

Nächster Schritt: Vorsorge-Checkliste

Patientenverfügung ist nur ein Teil der Vorsorge. Erstellen Sie Ihre persönliche Checkliste mit allen Schritten.

Vorsorge-Checkliste erstellen
Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht – Was Sie wissen müssen | Sterbefall Hilfe